Patrizier

Patrizier
Pa|tri|zi|er 〈m. 3
1. Mitglied des altrömischen Adels
2. 〈MA〉 vornehmer, wohlhabender Bürger
[<lat. patricius; zu pater „Vater“]
Die Buchstabenfolge pa|tr... kann in Fremdwörtern auch pat|r... getrennt werden.

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Pa|t|ri|zi|er, der; -s, - [lat. patricius = Nachkomme eines römischen Sippenhauptes, zu: pater = Vater]:
1. Mitglied des altrömischen Adels.
2. (bes. im Mittelalter) vornehmer, wohlhabender Bürger.

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Patrizi|er
 
[lateinisch patricius »Nachkomme eines römischen Sippenhauptes«, zu pater »Vater«], Singular Patrizi|er der, -s,  
 1) lateinisch Patrici|i (Singular Patricius), im antiken Rom die Nachkommen der in der Frühzeit der Republik mit der senatorischen Ratsfähigkeit ausgezeichneten Geschlechter- und Sippenhäupter, der »patres«, die den aus den großen Grundbesitzern bestehenden römischen Geburtsadel des Patriziats bildeten. Ausschließlich Patrizier stellten ursprünglich die berittene Truppe (Reiteradel). Die Patrizier waren der ausschlaggebende Faktor bei der Beseitigung des Königtums zu Beginn des 5. Jahrhunderts v. Chr.; sie übernahmen durch den patrizischen Senat und die patrizischen Konsuln die alleinige Staatsführung und bildeten allein das römische Staatsvolk im eigentlichen Sinne. Auch als nach den Ständekämpfen (5.-3. Jahrhundert v. Chr.) der Aufstieg der führenden plebejischen Familien zur Bildung eines neuen Adels (»Nobilität«) führte (Plebs), behielten die Patrizier noch einige ihrer früheren Vorrechte. Die Zahl der patrizischen Geschlechter ging im Lauf der Zeit zurück. Deshalb wurden seit Augustus vornehme Geschlechter plebejischen Ursprungs wiederholt in das Patriziat aufgenommen, das damit seinen Charakter als Geburtsadel verlor. Seine Bedeutung war bereits erloschen, als Konstantin der Große den Titel Patricius einführte.
 
 2) im spätmittelalterlichem und neuzeitlichem Europa die Angehörigen städtischen Oberschichten, sobald sie eine geburtsständische Abschließung oder die Ebenbürtigkeit zum niederen Adel erreicht hatten. Vorläufer der Patrizier erscheinen schon seit dem 11. Jahrhundert als »meliores« (Ministerialen des Stadtherrn, vom Land zugezogener Adel, reiche Kaufleute). Sie bildeten unter wechselnden Bezeichnungen die ratsfähigen Geschlechter. Im 14. Jahrhundert kam es in fast allen Städten zu Kämpfen der Zünfte gegen die Patrizier, deren Bedeutung auch infolge der Geldentwertung abnahm. Im Heiligen Römischen Reich bis 1806 konnte das Patriziat auch durch kaiserliche Verleihung erlangt werden.
 
 
Dt. Patriziat. 1430-1740, hg. v. H. Rössler (1968);
 H. Mitteis: Dt. Rechtsgesch., bearb. v. H. Lieberich (191992).
 

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Pa|tri|zi|er, der; -s, - [lat. patricius = Nachkomme eines römischen Sippenhauptes, zu: pater = Vater]: 1. Mitglied des altrömischen Adels. 2. (bes. im Mittelalter) vornehmer, wohlhabender Bürger.

Universal-Lexikon. 2012.

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